Vorschriften der Europäischen Union Fahrräder
Eine der Hauptvorschriften ist die Richtlinie der Fahrradsicherheit, die die technischen Anforderungen festlegt, die Fahrräder erfüllen müssen, bevor sie auf dem Markt vermarktet werden. Diese Anforderungen umfassen den Widerstand und die Stabilität der Struktur, die korrekte Funktionsweise der Bremsen und die Sichtbarkeit der reflektierenden Elemente sowie die Zustimmung der einzelnen Komponenten.
In Tuvalum nehmen wir unseren Zertifizierungsprozess sehr ernst. Aus diesem Grund stellen wir sicher, dass die von uns überholenden Fahrräder die gleichen technischen Prozesse und Vorschriften erfüllen, die für die Europäische Union neue Fahrradhersteller benötigen.
Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD, 2011/95/EC)
Die allgemeine Richtlinie der Produkte zur Sicherheit (GPSD, 2011/95/EC) ist eine Regulierung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Sicherheit der in den EU -Mitgliedsländern verkauften Produkte zu garantieren. Diese Richtlinie legt einen rechtlichen Rahmen und eine Reihe von technischen Anforderungen fest, die die Produkte erfüllen müssen, um ihre Sicherheit bei ihrer Verwendung, Manipulation und Beseitigung zu gewährleisten.
Das GPSD legt die Verantwortung von Herstellern und Distributoren fest, um sicherzustellen, dass ihre Fahrräder diese Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Im Falle der Nichteinhaltung der Anforderungen können Hersteller und Händler sanktioniert und ihre Fahrräder aus dem Markt zurückgezogen werden. Das GPSD legt auch die Verpflichtung zur Überwachung und Benachrichtigung von fehlerhaften oder gefährlichen Fahrrädern sowie die Verpflichtung, sich aus dem Markt zurückzuziehen, den Fahrrädern zurück, die den Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen.
In ISO 4210 über die Anforderungen der Fahrradsicherheit
Das ISO 4210 ist ein technischer Standard, der vom iSO/TC 149 Technischen Komitee erstellt wird, das die Mindestsicherheitsanforderungen festlegt, die Fahrräder erfüllen müssen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Diese Verordnung ist Teil der Richtlinie der Fahrradsicherheit der Europäischen Union. Es handelt sich um eine Reihe von technischen Anforderungen, die Fahrrädern erfüllen müssen, einschließlich des Widerstands und der Stabilität der Struktur, der ordnungsgemäßen Funktion der Bremsen und der Sichtbarkeit der reflektierenden Elemente. Diese Regulierung Tamibén umfasst Anforderungen wie Widerstand gegen Auswirkungen und Verschleiß.
Diese Richtlinie besteht aus 9 Abschnitten. Die erste von ihnen gibt die Definition der verschiedenen Fahrradkategorien je nach Verwendung an. Der zweite Abschnitt bezieht sich auf die Sicherheitsanforderungen für Stadtfahrräder, Trekking, Kinder, Straße und Berg. In den Abschnitten 3 bis 9 geben Sie an, welche Methodikhersteller die Sicherheit der verschiedenen Systeme, aus denen das Fahrrad besteht, zu testen.
Insbesondere konzentriert sich dieser Standard auf die Bremssysteme (ISO 4210-4), die Richtung und den Lenker (ISO 4210-5), den Rahmen und die Gabel (ISO 4210-6), die Räder (ISO 4210-7), die Pedale und die Pedale und Übertragungssystem (ISO 4210-8) und die Sessel und die Bergbairs und Bers (ISO 4210-9).
Richtlinie 168/2013 auf elektrischen Fahrrädern
Diese Regulierung harmoniert alle technischen Anforderungen, die die Elektrofahrräder erfüllen müssen, die in der Europäischen Union in Sicherheitsangelegenheiten (3/2014), Komponenten (Verordnung 44/2014) und Umweltauswirkungen (Verordnung 134/2014) vermarktet werden.
Grundsätzlich unterliegen alle Fahrräder mit einem Electric Assistance Engine der Genehmigung, wie in der Verordnung 168/2013, den drei komplementären technischen Vorschriften und der Verwaltungsumsetzungsverordnung festgelegt.
Für die Homologation klassifiziert die Regulierung 168/2013 Elektrofahrzeuge in vierten verschiedenen Kategorien, abhängig von ihrer Geschwindigkeitsbegrenzung, Leistungsbegrenzung und Radnummer (hier sind Dreiräder enthalten). Die Hauptfrequenz ist die Schaffung der Kategorie L1E-A, die die technische Regulierung von Elektrofahrrädern, sowohl Pedelecs als auch E-Bikes, mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h und einer Leistungsgrenze von mehr als 250 W mit maximal 1 kW harmonisiert .
Diese Regulierung erfolgt im Jahr 15194, 14764, ISO 4210, 50604.
Punkt 4.2.4 des Standards 15194 bei elektrischen Batterien sammelt, dass sowohl integrierte als auch externe Batterieladegeräte von E-Bikes mit 25 km/h-Einschränkungen und 250 W gemäß einer Reihe regulierter technischer Anforderungen getestet werden müssen.
Daher müssen Hersteller, die 15194 den Standard einhalten möchten, ihre Elektrofahrräder mit Ladern liefern, die diese Richtlinie entsprechen, die erforderlichen technischen Dokumentation bereitstellen und ein Bewertungsverfahren durchführen, wie in Anhang III der Richtlinie beschrieben.
Im Produkt müssen Sie einen Typ, eine Los oder eine Seriennummer erwähnen und Ihre Kontaktdaten angeben. Das Ladegerät muss von Anweisungen und Sicherheitsinformationen in der Verbrauchersprache begleitet werden. Wenn Ihr Produkt der Richtlinie entspricht, müssen Sie die CE -Markierung anwenden.
Richtlinie 2006/66/CE bei elektrischen Batterien
Die Europäische Union hat Gesetze eingeleitet, um die Sammlung und das Recycling von Batterien und Fahrzeugen zu garantieren. Die Richtlinie 2006/66/CE auf Batterien wird auf alle elektrischen Fahrräder angewendet und soll die Sicherheit der Verwendung von Batterien garantieren, die Teil des E-Bike Electrical Assistance Systems sind.
Diese Richtlinie reguliert auch die Sammlung, das Recycling, die Behandlung und die Beseitigung von elektrischen Batterien in Europa, die sie falsch beseitigen.
Die Vermarktung der meisten Batterien und Akkumulatoren mit einem bestimmten Quecksilber- oder Cadmiumgehalt ist ebenfalls verboten. Die Richtlinie gilt für alle Batterien und umfasst daher auch Lithium-Ionen-Batterien (Li-Ionen), die normalerweise auf Elektrofahrrädern verwendet werden. Diese werden als "Industriebatterien" eingestuft und können nicht auf Deponien verbrannt oder beseitigt werden.
Im Folgenden finden Sie einige der spezifischen Maßnahmen für die im vorherigen Absatz beschriebenen Industriebatterien:
- Elektromotor mit Batterien, deren Hersteller nicht in der nationalen Registrierung aller Mitgliedstaaten registriert sind, in denen solche Batterien vermarktet werden, werden nicht vermarktet. Wenn zum Beispiel der Batteriehersteller eines Elektrofahrrads oder des Elektrofahrradherstellers oder seines Vertreters landesweit nicht registriert wird, wird der Händler als Batterieproduzent angesehen und wird als verantwortlich für die Sammlung, Behandlung und Recycling von Abfällen angesehen.
- Industriebatterien müssen von Elektrofahrrädern leicht abnehmbar sein. Wenn die Batterie in das Fahrrad integriert ist, muss sie von Anweisungen begleitet werden, die darauf hinweisen, wie sie sicher entfernt werden können und wer die am meisten angegebene Person dafür ist.
- Die Batterien müssen mit einem Behälter mit gekreuzten und gekennzeichnet sein und
Chemische Symbole, die den Schwermetallgehalt der Batterie anzeigen.
- Alle gesammelten Industriebatterien müssen recycelt werden. Elektrofahrradbatterien können nicht auf Mülldeponien oder aufgebrannt werden.