Nach fast zwei Monaten Ausgangssperre hat die Regierung die Bedingungen genehmigt, unter denen Sport während dem nationalen Alarmzustand aufgrund von COVID-19 ausgeübt werden darf. Die gute Nachricht ist, dass das Radfahren nun wieder erlaubt ist, sowohl mit Rennrädern als auch mit Mountainbikes, aber es ist unerlässlich, die geltenden Einschränkungen und Vorschriften zu kennen.
Diese Regeln sind in der Ministerialverordnung SND/380/2020 festgehalten, die heute, am 1. Mai, im Amtsblatt des Staates (B.O.E.) veröffentlicht wurde. Damit du deinen Lieblingssport ausüben kannst, ohne gegen Vorschriften zu verstoßen, haben wir die offizielle Regelung im Detail analysiert und beantworten die häufigsten Fragen zum Radfahren während des Alarmzustands. Egal, ob du lieber lange Strecken auf Asphalt mit einem Rennrad fährst oder es genießt, mit einem Mountainbike Wege zu erkunden, hier findest du alles, was du wissen musst, um sicher und verantwortungsbewusst unterwegs zu sein.
Darf ich zu jeder Tageszeit Fahrrad fahren?
Das hängt von der Gemeinde ab, in der du wohnst. In Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern darfst du jederzeit zwischen 6 Uhr morgens und 23 Uhr abends Fahrrad fahren. In Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern wurden zwei Zeitfenster für den Outdoorsport festgelegt: von 6 bis 10 Uhr und von 20 bis 23 Uhr. Pro Tag ist nur eine Ausfahrt erlaubt. Das heißt, du darfst am selben Tag nicht morgens und abends fahren.
Wie lange darf ich maximal für Radtouren und Ausfahrten aufwenden?
Es gibt keine zeitliche Begrenzung, solange du innerhalb der festgelegten Zeitfenster unterwegs bist. Das bedeutet, wenn du morgens eine vierstündige Tour machen möchtest, kannst du nicht um 8 Uhr starten und um 12 Uhr zurückkehren.
Darf ich mich mit einem Freund zum Radfahren verabreden?
Nein. Sport ist nur einzeln und ohne Kontakt zu anderen Personen erlaubt. Falls du einem anderen Radfahrer oder Läufer begegnest, musst du mindestens 2 Meter Abstand halten.
Darf ich mein Fahrrad mit dem Auto zum Trainingsort bringen?
Nein. Fahrten mit privaten Fahrzeugen oder öffentlichen Verkehrsmitteln zum Sporttreiben sind nicht erlaubt. Das B.O.E. ist diesbezüglich eindeutig. Du musst von zu Hause aus mit dem Fahrrad losfahren. Falls du während des Sports eine Pause machen musst, sollte diese so kurz wie möglich sein.
Wo darf ich mit dem Fahrrad fahren?
Sportliche Betätigung ist nur innerhalb der Grenzen der Gemeinde erlaubt. Das heißt, du darfst nicht mit dem Fahrrad von einem Ort zum anderen fahren oder Mountainbike-Touren unternehmen, die mehrere Gemeindegebiete durchqueren. Zur Information: Das größte Gemeindegebiet in ganz Spanien ist das der Stadt Cáceres.
Darf ich mit dem Mountainbike eine Tour durch das Gebirge machen?
Du darfst mit dem Fahrrad in Grünanlagen oder Naturräumen fahren, sofern die örtlichen Behörden dies genehmigt haben und du die Grenzen der Gemeinde nicht verlässt. Das bedeutet, dass du keine Tour machen darfst, die das Gemeindegebiet anderer Ortschaften als deiner eigenen durchquert.
Darf ich mit meinem Kind eine Fahrradtour machen?
Die Vorschrift gilt für Personen zwischen 14 und 70 Jahren. Für Kinder unter 13 Jahren gelten weiterhin die bisherigen Bedingungen: Sie dürfen einmal täglich in Begleitung rausgehen, maximal 1 Stunde lang und sich nicht weiter als 1 Kilometer vom Wohnort entfernen. Das heißt, wenn dein Kind unter 14 Jahre alt ist, darfst du keine Tour von mehr als 1 Kilometer von zu Hause machen. Und wenn es 14 Jahre oder älter ist, dürft ihr nicht zusammen rausgehen, denn die Vorschrift besagt, dass Sport individuell und ohne Kontakt ausgeübt werden muss.
Ist das Tragen einer Maske beim Sport verpflichtend?
Nein. Die Vorschrift verpflichtet weder beim Sport, noch beim Spazierengehen oder beim Einkaufen zum Tragen einer Maske. In jedem Fall können diese Regeln in den nächsten Tagen eingeschränkt oder erweitert werden. Wir empfehlen, aufmerksam auf eventuelle Änderungen durch die Behörden zu achten.